Schadensklausel
Für den Fall, dass Ihr Gerät beim Flashen beschädigt wird, müssen Sie im Vorfeld einen Versicherungswert für Ihren Computer angeben. Dieser Wert entspricht der Schadenssumme, die wir Ihnen in bar auszahlen, wenn das Gerät beschädigt wird. Der beschädigte Computer geht dabei in unseren Besitz über. Für die Versicherung im Schadensfall berechnen wir 10% des angegebenen Wertes (wobei der Versicherungswert in 10-Franken-Schritten festgelegt werden kann). Falls Sie als Ersatz einen freien Computer bei uns kaufen möchten, gewähren wir Ihnen zusäztlich 20% Rabatt auf den Angebotspreis.
Beispiel
Bitte beachten Sie, dass es sich beim Folgenden um Beispielpreise handelt. Preisanpassungen sind möglich - es gilt der im Formular errechnete bzw. der als Offerte bestätigte Preis.
Sie lassen ein Thinkpad x220 bei uns flashen und vereinbaren als Versicherungswert 150.- CHF. Der Flash-Service für das Thinkpad kostet inklusive Wifi-Karte 80.- CHF. Zusammen mit der Schadensprämie von 15.- CHF (= 10% von 150.- CHF) und dem Versand von 10.- CHF bezahlen Sie insgesamt 105.- CHF.
Leider wird Ihr Thinkpad beim Flashen beschädigt. Sie erhalten deshalb Ihre bezahlten 105.- CHF plus 150.- CHF als Schadenersatz - also total 255.- CHF - rückerstattet.
Sie entschliessen sich, das Geld nicht in bar zu beziehen, sondern einen Coreboot x230 bei uns zu kaufen, der 330.- CHF kostet. Da wir Ihnen 20% Rabatt gewähren, beträgt der reduzierte Kaufpreis für Sie 264.- CHF. Da sie von uns 255.- CHF zugute haben, zahlen Sie nun lediglich noch einen Aufpreis von 9.- CHF plus die Versandkosten von 10.- CHF, also 19.- CHF. Insgesamt haben Sie für das Coreboot x230 somit Ihren unfreien x220 eingetauscht und für den Flashservice und den Geräteupgrade 105.- CHF plus 19.- CHF, also 124.- CHF bezahlt.
Wir sind uns bewusst, dass sich ein Computer nicht "einfach so" durch einen anderen ersetzen lässt bzw. unter Umständen auch einen emotionalen Wert darstellt. Wir verwenden deshalb beim Öffnen und Flashen Ihres Computers grösste Sorgfalt. Die Erfahrung zeigt auch, dass Beschädigungen selten sind. Dennoch ist die Schadensklausel für PureLab ein vernünftiger Weg, das bestehende Restrisiko aufzufangen und Ihnen - im Falle eines Falles - einen Ersatzcomputer zu einem angemessenen Preis anzubieten.
Hinweis
Der maximale Versicherungswert ist auf Fr. 150.- beschränkt. Der angegebene Betrag sollte ca. 80% des Occasionspreises entsprechen. Der Versicherungswert muss in jedem Fall vor der Auftragsausführung angegeben werden. Ein Auftrag kann nur ausgeführt werden, wenn Sie mit dieser Schadensklausel einverstanden sind.
Falls Sie als Versicherungswert 0.- CHF angeben, bezahlen Sie keine Versicherungsprämie und tragen damit das Schadensrisiko selber. Wird Ihr Computer beschädigt, erstatten wir Ihnen den bezahlten Betrag abzüglich Fr. 10.- zurück. Das defekte Gerät geht in diesem Fall nicht in unseren Besitz über, sondern wir retournieren es Ihnen per Post.
Wir raten ausdrücklich davon ab, als Versicherungswert einen zu tiefen Beitrag oder gar 0.- einzusetzen, behalten uns vor, solche Aufträge abzulehnen und akzeptieren diesbezüglich keine Nachverhandlungen. Ein tiefer Versicherungswert macht lediglich bei älteren Modellen Sinn - wo der Verlust durch Beschädigung relativ gering ausfällt.